Als Vermittler können Sie einem Arbeitnehmer eine Erstinformation über Ihre bAV-Beratung erzeugen. In dem Schreiben werden Sie als vom Unternehmen beauftragter Vermittler vorgestellt. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer bereits angelegt wurde.
Vorgehensweise:
Wechseln Sie in die Arbeitnehmer-Detailansicht.
Wählen Sie unter “Aktionen” die Option “Erstinfo erzeugen”.
Es wird ein PDF-Dokument generiert, das Sie an den Arbeitnehmer per Email verschicken können. Als nächstes können Sie den Arbeitnehmer nun in die Chat-Beratung einladen oder vor Ort mithilfe des Beitragrechners beraten.